Neues aus der Ratsfraktion: Keine Teilnahme an Gesprächen über Berufung

17.04.2018

Mit Email vom 17. April 2018 an die Bürgermeisterin hat die CDU-Ratsfraktion eine Einladung der Bürgermeisterin zu Gesprächen über eine etwaige Berufung in dem verlorenen Verfahren der Gemeinde gegen einen sachkundigen Bürger abgelehnt.
Unter Hinweis auf die jüngst vom Rat beschlossene neue Zuständigkeitsverordnung hat der Fraktionsvorsitzende Hans Peter Nußbaum deutlich gemacht, dass die Bürgermeisterin nicht mehr über die Kompetenz verfügt, ohne vorherigen politischen Beschlüsse Gerichtsverfahren der Gemeinde anzustreben. Dies gilt selbstverständlich auch für ein Berufungsverfahren in der jetzigen Angelegenheit.

Die CDU-Fraktion betrachtet die Angelegenheit durch Verkündung des erstinstanzlichen klageabweisenden Urteils als abgeschlossenen. Zu Informationen über ein Berufungsverfahren, die zudem möglicherweise noch unnötige Rechtsanwaltskosten auslösen, besteht daher keine Veranlassung.
Allerdings kündigte die Fraktion an, dass der Rat sich kurzfristig mit der Frage beschäftigen müsse, wie hoch die angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten seien und wer diese Kosten im Ergebnis tragen müsse.