Kommunen werden bei der Integration von Flüchtlingen um 100 Mio. Euro entlastet
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schafft die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr 100 Mio. Euro an die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden zu verteilen. „Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln. Damit steigen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Zusätzlich leiten wir, die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel, aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von ca. 10 Mio. Euro an die Kommunen weiter. Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, alle weiteren Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten“, erklären die Abgeordneten Dr. Ralf Nolten und Klaus Voussem.
Für die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen bedeutet das eine finanzielle Entlastung um insgesamt 975.797 Euro. Eine gerechte Verteilung der Gelder muss die finanzielle Belastung der einzelnen Kommune durch die Flüchtlinge vor Ort berücksichtigen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich daher zu 40 % nach der Anzahl der geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 sowie zu 60 % nach der Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung (AwoV, Stichtag 1 Januar 2018).
„Durch die Zahlung eines Mindestbetrages von 50.000 Euro wird auch die Integrationsarbeit in kleineren Gemeinden besonders berücksichtigt und gesichert“, erklären Nolten und Voussem weiter.
Tabellarische Übersicht der Zuwendungen an die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen:
Quelle: Informationen aus dem Landtag vom 13.04.2018, Klaus Voussem MdL
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