Keine Erhöhung der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer

01.03.2018

Keine Erhöhung der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2018 mit der CDU

Bereits im Jahr 2014 hatte der Rat beschlossen, eine Anhebung der Grundsteuern in einem Rhythmus von zwei Jahren durchzuführen. Im Jahr 2017 hat die Bürgermeisterin dem Rat empfohlen, eine massive Erhöhung der Steuern zu beschließen. Wie wir heute wissen, war dies eine völlige Fehleinschätzung der Situation. Der Rat ist damals der Forderung leider nachgekommen, im Glauben, dadurch die Haushaltssituation verbessern zu können. Hier mussten man den vorgelegten Aussagen der Verwaltung Glauben schenken.

Dass die Verwaltungsspitze die Lage verkannt hat, wurde letztendlich durch die positiven Jahresabschlüsse 2015 und 2016 bestätigt. Bei dem Jahresabschluss 2017 wird ebenfalls ein positives Ergebnis erwartet.

Die Forderung der Bürgermeisterin, für den Haushalt 2018 eine weitere Erhöhung einzuplanen, ist völlig absurd. Ohne Not den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche Belastung auf zu bürden ist bei allem Wohlwollen nicht zumutbar!

Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Weilerswist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.03.2018, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat für die Sitzung am 12.04.2018 den folgenden Beschlussvorschlag:

1. Im Haushaltsjahr 2018 findet keine Erhöhung der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer statt.

2. Eine moderate Anhebung der Steuern findet wie ursprünglich geplant in den Jahren 2019 und 2021, 2023 etc. statt.