Nachdem der sachkundige Bürger der FDP, Jürgen Schneider, in einem facebook-Post geschrieben und Fotos aus der Flüchtlings-Unterkunft in Weilerswist-Süd veröffentlicht hatte, auf denen - wie der sachkundige Bürger der FDP, Jürgen Schneider beschrieben hatte "menschenverachtende" Zustände zu sehen waren, strengte die Bürgermeisterin Anne Horst daraufhin eine Klage vor dem Bonner Landgericht an, um ihn verurteilen zu lassen, diesen Post zu löschen. Sie sprach von einer Diskreditierung ihrer Person sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.
Tatsächlich sah der Vorsitzende Richter keine Aussichten für einen Klageerfolg und regte einen Vergleich an. Der Bürger Schneider möge jedoch auf die Vokabel "menschen-verachtend" verzichten.
Die Kosten des Verfahrens sollen durch die Bürgermeisterin, demzufolge durch die Gemeinde und damit auch durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde getragen werden, die Kosten des Vergleichs sollten gegeneinander aufgehoben werden.
Damit wäre die Kammer der Argumentation von Schneiders Anwalt Dr. Marcel Leeser in den wesentlichen Punkten gefolgt, welcher jedoch in der Vokabel "menschenverachtend" keine Schmähkritik sondern einen zulässigen Kommentar sah. Am 23. März will die Kammer daher eine Entscheidung verkünden.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Peter Nußbaum kommentierte das aktuelle Verfahren und die Debatte zum Verfahren gegen Herrn Schneider wie folgt:
“Möglicherweise geht der Versuch der Bürgermeisterin Horst, einen Bürger unserer Gemeinde mundtot zu machen, daneben! Mit Spannung warte ich auf das Urteil, dass am 23.03.2018 ausgesprochen wird. Sollte die Gemeinde, in Person von Bürgermeisterin Horst, dieses Verfahren verlieren, ist zu klären, wer für die entstandenen Kosten in Regress genommen werden kann. Die Bürgermeisterin tritt zwar in solchen Fällen als offizielle Vertreterin der Gemeinde auf und handelt auch in deren Namen, aber als Bürger und Ratsmitglied frage ich mich natürlich, ob ein solches Vorgehen in der ganzen Angelegenheit angemessen ist.
Sollte die Gemeinde dieses Verfahren verlieren, werde ich im Rat beantragen, die Regressfrage zeitnah zu klären!
Ich möchte das Handeln der Bürgermeisterin Horst aktuell nicht weiter kommentieren, dennoch möchte ich erwähnen, dass wieder einmal ein Beigeordneter, in diesem Fall Herr Strotkötter, die Fehler der Bürgermeisterin Horst richten soll.”
Nachdem die Bürgermeisterin Horst in der Presse eine Stellungnahme zum laufenden Verfahren abgab, in der sie sich der Unterstützung der Ratsmitglieder rühmt, gibt es eine gemeinsame Erklärung der CDU, SPD und FPD-Fraktion:
Widerspruch zu Äußerungen über den Gemeinderat
“Dem Inhalt der Pressemitteilung von Bürgermeisterin Anne Horst vom gestrigen Tage zum Klageverfahren gegen Herrn Schneider widersprechen wir.
Wir stellen fest, dass über ein beabsichtigtes Klageverfahren gegen den Sachkundigen Bürger und Fraktionsmitglied der FDP , Herrn Jürgen Schneider, keine der unterzeichnenden Fraktionen vorher informiert noch um Zustimmung gefragt waren.
Unsere Fraktionen werden es zukünftig nicht akzeptieren, dass die Verwaltung über solche Schritte allein diskutiert und entscheidet und versucht, auf dem Wege gerichtlicher Klagen gegen einzelne Bürger die Öffentlichkeit zu sensibilisieren oder einzuschüchtern.
Im konkreten Fall ist inzwischen genug gesprochen und geschrieben worden.
Um Weiteres zu vermeiden, fordern wir hiermit die Bürgermeisterin auf, die Klage gegen Herrn Schneider mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen bzw. das Verfahren einzustellen, damit Ruhe in der Bürgerschaft einkehrt und weitere Kosten von der Gemeinde ferngehalten werden.
Sollte es hierzu einer Entscheidung der Ratsmitglieder bedürfen, läßt sich diese kurzfristig herbeiführen.”
Hans-Peter Nussbaum (CDU-Fraktion)
Friedrich Schulte (SPD-Fraktion)
Hans-Josef Schäfer (FDP-Fraktion)
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