Feuerwehrgerätehäuser im Gemeindegebiet

28.02.2024

Neubau des Gerätehauses in Lommersum soll priorisiert werden

Nach der Präsentation der Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration, Generationen und Soziales am 30.11.2023 konnte festgestellt werden, dass das Feuerwehrgerätehaus Lommersum nicht zu ertüchtigen ist, um den Anforderungen der Feuerwehr Genüge zu tun. Aus diesem Grund wurde ein Neubau des Gerätehauses priorisiert und die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsplan durch die Verwaltung eingestellt.

Sanierung im Rahmen der Alternativprüfung
In der Sitzung des Rates am 09.03.2023 wurde einstimmig beschlossen, dass eine Sanierung der übrigen Feuerwehrhäuser im Hinblick auf den Bedarf und die Kosten geprüft wird.

Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Ergänzend wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2023 die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans einstimmig beschlossen, da der aktuelle Brandschutzbedarfsplan eine Laufzeit von 2019 bis 2024 hatte. Laut BHKG ist ein Brandschutzbedarfsplan spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben. Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ist von entscheidender Bedeutung, um den Schutz von Menschenleben, Sachwerten und der Umwelt  sicherzustellen. Einige wesentliche Argumente für die regelmäßige Aktualisierung des Brandschutzbedarfsplans sind: 

  • Anpassung an Veränderungen
    Die Umgebung, in der sich Gebäude und Infrastrukturen befinden, unterliegt ständigen Veränderungen. Neue Bauvorhaben, geänderte Nutzungszwecke oder infrastrukturelle Entwicklungen können die Anforderungen an den Brandschutz beeinflussen. Die Fortschreibung ermöglicht eine Anpassung des Plans an aktuelle Gegebenheiten.
  • Technologische Entwicklungen
    Mit fortschreitender Technologie verändern sich auch die Möglichkeiten im Bereich des Brandschutzes. Neue Erkenntnisse über Techniken, Fahrzeuge, Geräte sollten in die Fortschreibung integriert werden, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. 
  • Erfahrungen aus Ereignissen
    Erfahrungen aus vergangenen Brandereignissen und sonstigen Einsätzen, sowohl lokal als auch überregional, liefern wertvolle Erkenntnisse für die Verbesserung des Brandschutzbedarfsplans. Die Analyse von Vorfällen ermöglicht die Identifikation von Schwachstellen und die Implementierung entsprechender Maßnahmen zur Risikominimierung.
  • Gesetzliche Anforderungen
    Gesetzliche Vorschriften und Normen im Bereich des Brandschutzes können sich ändern. Eine regelmäßige Aktualisierung stellt sicher, dass der Brandschutzbedarfsplan stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit rechtliche Sicherheit gewährleistet.
  • Ressourcenoptimierung
    Die Fortschreibung ermöglicht eine effiziente Nutzung von Ressourcen. Durch die Überprüfung und Aktualisierung von Maßnahmen können Mittel gezielter eingesetzt werden, um einen optimalen Brandschutz zu gewährleisten. Ebenso können Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit, auch über Kreisgrenzen hinaus, insbesondere bei Sonderfahrzeugen und -gerätschaften erarbeitet und genutzt werden, um sowohl den Aspekten der Einsatzhäufigkeit, Sicherheitsgefühl, aber auch Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen.

Zusammenfassend ist eine regelmäßige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans unerlässlich, um den stetigen Veränderungen in der Umgebung, Technologie und Gesetzgebung Rechnung zu tragen. Dies gewährleistet einen zeitgemäßen, effektiven und ressourceneffizienten Brandschutz, um Leben, Eigentum und die Umwelt bestmöglich zu schützen.

Altplanung
Erste Planungen zu einem Neubau der Feuerwache Weilerswist/Vernich sind in der Verwaltungsvorlage A_14/2014 1. Ergänzung, u.a. am 19.02.2015 im Haupt- und Finanzausschuss dargestellt. Hier heißt es: „Für die neue Feuerwache – Zusammenlegung der Wachen Vernich und Weilerswist – hat die Feuerwehr ein entsprechendes „Raumbuch“  aufgestellt. Dieses wurde als Grundlage für eine Kostenschätzung für einen Neubau zu Grunde gelegt. Danach ist mit Baukosten von etwas über 2,7 Mio. Euro zu rechnen. Mit Planungs-, Genehmigungs- und Vermessungskosten kann der Neubau mit Gesamtkosten von ca. 3 Mio. Euro beziffert werden.“ Für diese Kostenkalkulation lag ein mit der Feuerwehr abgestimmtes Raumbuch vor.


Neubau, Kostensteigerung und Alternativplanung
Da die Kosten für den Neubau einer Feuerwache Weilerswist/Vernich die ursprünglich anvisierten Kosten um ein Vielfaches überschreiten (Schätzungen liegen aktuell 20-30 Mio. Euro) und die Haushaltsmittel der Gemeinde, wie in der Prognose des Kämmerers erkennbar, nicht gerade „üppig“ sind, beantragt die CDU-Fraktion folgende Schritte im Zuge der Planung der Gerätehäuser in der folgenden Reihenfolge durchzuführen: 

  1. Kostenermittlung Feuerwehrgerätehaus Lommersum
  2. Kostenermittlung Sanierung/Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Vernich
  3. Kostenermittlung Sanierung/Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Weilerswist
  4. Standort- und Bedarfsplanung im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
  5. Kostenermittlung neue Feuerwache Weilerswist/Vernich inkl. Grundstücksankauf und sonstigen Nebenkosten

Erst nach Vorliegen aller Informationen kann eine sinnvolle Entscheidung getroffen werden, da die notwendigen Ausgaben zwangsläufig zu einer Steuererhöhung führen werden.

Zudem beantragt die CDU Fraktion zu prüfen, ob nach Neubau des Feuerwehrgerätehauses Lommersum einzelne Fahrzeuge des Bauhofes in die Räumlichkeiten des dann ehemaligen Gerätehauses verlegt werden können, sodass für die Löschgruppe Weilerswist dann weitere Unterstellmöglichkeiten am jetzigen Standort zur Verfügung stehen.

Weiterhin sollen Gespräche mit dem Eigentümer der Firma Hörmann aufgenommen werden, ob das Gelände nebst Gebäuden zum Verkauf steht. Auch hier sollen Kosten ermittelt werden, um ggf. hier einen kombinierten oder isolierten Standort für Bauhof und die Feuerwehr zu errichten. Die Lage unmittelbar an der L163 ermöglicht die gleichen Vorteile, wie am ursprünglich ausgewählten Standort.

Ein positiver Nebeneffekt könnte bei einem Anschluss der Betriebszufahrt an die L163 sein, dass die Betriebszufahrt so breit ist, dass durch geringe bauliche Änderung ein weiterer Abfluss des Verkehrs aus dem Gewerbegebiet (Robert-Bosch-Str.) bewerkstelligt werden kann.

Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen, unabhängig der vorgenannten Prüfungen im Haushalt weiterhin eingestellt bleiben, damit bei Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Informationen unmittelbar mit den weiteren Planungen begonnen werden kann.