Aufnahmeregelung an der Gesamtschule Weilerswist

18.06.2021

CDU-Fraktion setzt sich für gemeindeeigene Schülerinnen und Schüler ein

Verzweifelte Eltern versuchen vergebens ihre Kinder auf einer weiterführenden Schule unterzubringen und scheitern auf breiter Front. Daher hat die CDU Fraktion einen Antrag zur Änderung des Aufnahmeverfahrens gestellt, welcher heute im zuständigen Ausschuss mehrheitlich beschlossen wurde.

Gemäß § 46 SchulG NRW können "gemeindeeigene" Schülerinnen und Schüler bevorzugt berücksichtigt werden. Dieser Beschluss regelt für den Fall eines Anmeldeüberhangs, dass ausschließlich dann, wenn nicht ortsansässige Schülerinnen und Schüler, die sich in einer anderen Kommune beworben haben, diese Schulform auch in der eigenen Gemeinde besuchen können, die gemeindeeigenen Kinder zunächst bevorzugt berücksichtigt werden können.

Konkret bedeutet dies dann das nachfolgend aufgeführte Prüfungsschema:
1. nicht ortsansässiges Kind?
2. Gibt es dort selber eine oder mehrere Schulen dieser Schulform?
3.a) falls nein: SchülerInnen müssen im Aufnahmeverfahren wie gemeindeeigene behandelt werden
3b) falls ja: gemeindeeigene Kinder dürfen zunächst bevorzugt behandelt werden.

Im Ergebnis wird dies zwar sicherlich nicht dazu führen, dass alle gemeindeeigenen Kinder immer in jedem Anmeldejahrgang einen Platz erhalten, dennoch dürfte die Anzahl der abgewiesenen Kinder sich reduzieren.

Im übrigen wird diese Verfahren bereits von vielen Kommunen im Umland bereits praktiziert. Wir legen hierbei Wert darauf, dass wir uns für die Interessen unserer Schülerinnen und Schüler aus dem Gemeindegebiet einsetzen, um hier eine spürbare Last von den Eltern zu nehmen.