Aktuelles aus der Ratsfraktion - Brückensanierung in Metternich

31.01.2023

Sanierung oder Neubau? Die Mittel für eine Sanierung können auch für eine neue Brücke eingesetzt werden. Entscheidend ist das Hochwasserschutzkonzept

 

Brückensanierung in Metternich

Durch die CDU-Fraktion wurde mehrfach ein Sachstandsbericht zur Brückensanierung in Metternich gefordert. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Zuge der Sanierung geprüft werden soll, ob die Hochwasserschutzprüfung neue Erkenntnisse für eine Sanierung oder ggf. einen Neubau ergeben hat. Hierzu berichtete der Fachbereich, dass ein Neubau noch Jahre dauern könnte und dass „lieber jetzt eine Sanierung aus dem Fluttopf“ stattfinden solle, bevor über Jahre keine Brücke zur Verfügung stünde.

Sowohl in der letzten Ratssitzung als auch in vorangegangen Ratssitzungen wurde uns durch die Verwaltung mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei. In der aktuellen Tagespresse war zu lesen, dass ein Brückenneubau sehr komplex sei und die Metternicher ggf. 10 bis 15 Jahre Stillstand für die Brücke an der Bergstr. hätten.

Diese Antwort hat uns bereits im Vorfeld schon nicht zufrieden gestellt, weswegen am 22.12.2022 die Ministerin Frau Scharrenbach mit dieser Problematik konfrontiert wurde. Die Bemühungen zeigten Früchte. In Ihrer Antwort formulierte sie: „Die bereits für den Bau einer Brücke bewilligten Mittel sind bislang lediglich an den Bewilligungszeitraum bis 30. November 2029 gebunden und insofern flexibel einzusetzen, als dass (…) eine Hochwasserschutzkonzeption zunächst abgewartet werden kann und die für die Sanierung bestätigten Mittel in der Folge auch für einen anders gearteten Neubau verausgabt werden können, wenn ein solcher erforderlich wird und sich dann plausibel in ein später erstelltes Konzept einfügt.

Nach Nummer 7.6 der Förderrichtlinie Wiederaufbau sind „Bauliche Maßnahmen [...] so auszuführen, dass Schäden bei einem erneuten Hochwasserereignis reduziert oder
vermieden werden. Ist wahrscheinlich, dass ein zukünftiges Hochwasser wiederkehrend erhebliche Schäden verursacht, werden auch Maßnahmen zum Wiederaufbau an anderer Stelle gefördert, ohne dass die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger in eine materiell bessere Lage versetzt wird als sie oder er sich vor dem Schadensereignis befunden hat. In diesem Fall wird die Förderung anhand des tatsächlich entstandenen Schadens bemessen.“


Im Klartext bedeutet dies, dass die Verwaltung hier gefordert ist, im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger eine Prüfung schnellstmöglich durchzuführen und geeignete Maßnahmen für die Brücke Bergstr. einzuleiten.